Die Zuchtschau
nur schön zu sein genügt hier nicht
Eine Zuchtschau beim SV: Das ist für jeden Hund (und seinen Besitzer) der Augenblick der Wahrheit. Denn hier geht es um das Wichtigste des Vereins – um die vererbbare Qualität seiner Tiere. Gutes Aussehen allein garantiert dabei noch keinen ersten Platz.
Für Zuchtschauen müssen Hunde in Vorprüfungen Leistungen erbringen – und sie körperlich unter Beweis stellen. Die Beurteilung durch ausgebildete SV-Zuchtrichter erfolgt nicht nur aus dem Stand, sondern auch im ausdauernden Trab. Die Bewertungen werden nach strengen Maßstäben abgegeben. Nur wenn Aussehen und Wesen im Hinblick auf den Rassestandard stimmen, kann der Richter eine Zuchtbewertung zuerkennen. Natürlich entwickelt sich dadurch auch ein Wettbewerb, in dem sich die Besten mit den Besten messen.
Der Verein für Deutsche Schäferhunde veranstaltet jährlich mehrere hundert Zuchtschauen. Orte und Termine geben die örtlichen Vereine bekannt und sind in der SV-Zeitung nachzulesen. Die Ortsgruppen führen Zuchtschauen für Varietäten "Stockhaar" und "Langstockhaar mit Unterwolle" für die Jugendklasse (12-18 Monate), die Junghundklasse (18-24 Monate) und die Gebrauchshundklasse (über 2 Jahre) durch. Ebenso können Nachwuchsklassen angegliedert werden, zukünftige Züchter lassen ihre Tiere auf diesen Schauen zum ersten Mal kritisch begutachten.
Der Höhepunkt einmal im Jahr ist die SV-Bundessiegerzuchtschau, zu der nur Hunde mit Spitzenergebnissen zugelassen werden. Für jede Zuchtschau wird der Hund mit gezieltem Training optimal vorbereitet. Einen Faktor kann man kaum beeinflussen, die Tagesform des Vierbeiners. Genau wie wir Menschen sind auch Hunde manchmal nicht so gut drauf. Das ist kein Grund, auf den treuen Freund böse zu sein.
Klasseneinteilung
Die auf Zuchtschauen ausgestellten Tiere werden jeweils für die Haarart „Stockhaar“ und die Haarart „Langstock-haar mit Unterwolle“ in Klassen eingeteilt. Als Stichtag gilt bei mehrtägigen Schauen der erste Veranstaltungstag.
- Jugend-Klassen für Hunde vom vollendeten 12. Lebensmonat bis unter 18 Monate.
- Junghund-Klassen für Hunde vom vollendeten 18. Lebensmonat bis unter 24 Monate.
- Gebrauchshund-Klassen für Hunde ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
Hunde in der Gebrauchshundeklasse müssen Ausbildungskennzeichen von mindestens SchH1/VPG1, IPO1, oder eine HGH-Prüfung nachweisen.
Bewertungen - Auf Zuchtschauen können nachstehende Bewertungen vergeben werden:
“Vorzüglich” Tiere in der Gebrauchshundklasse, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes voll dem Rassestandard entsprechen, sich selbstsicher und unbefangen darstellen und schussgleichgültig sind, die das “a” auf der Ahnentafel, soweit sie nach dem 01.01.2004 geboren sind den ED-Stempel mit dem Befund normal, fast normal oder noch zugelassen in der Ahnentafel und wenn sie über 3 1/2 Jahre alt sind, die Ankörung nachweisen. Doppelte Prämolaren 1 sind möglich.
“Sehr Gut” Als Höchstbewertung in den Junghund- und Jugendklassen für Tiere, die dem Rassestandard voll entsprechen, in den Gebrauchshundklassen für Tiere, die den Voraussetzungen für “Vorzüglich” entsprechen, mit geringgradigen Einschränkungen im anatomischen Bereich. Auch anatomisch einwandfreie Tiere mit Maßüber- und Maß unterschreitungen bis 1 cm, das Fehlen von 1mal Prämolar 1 oder einem Schneidezahn ist möglich.
“Gut” für Tiere, die dem Standard entsprechen, mit deutlich erkennbaren anatomischen Einschränkungen. Das Fehlen von 2mal Prämolar 1 oder 1mal Prämolar 1 und einem Schneidezahn oder 1mal Prämolar 2 oder 1mal Prämolar 3 oder 2 Schneidezähnen oder 1mal Prämolar 2 und einem Schneidezahn oder 1mal Prämolar 2 und 1mal Prämolar 1 oder 2mal Prämolar 2 ist möglich.
“Ausreichend” für Tiere, die am Tag der Veranstaltung sich schussempfindlich oder in Bezug auf Unbefangenheit beeindruckt zeigen oder in ihrer Gesamtverfassung einschließlich der anatomischen Gegebenheiten eine höhere Bewertung nicht zulassen.
“Ungenügend” für Tiere, die sich schußscheu zeigen, im Wesensverhalten und in der Unbefangenheit beeinträchtigt sind oder zuchtausschließende Mängel haben. Für Tiere mit Maßüber- oder Maßunterschreitungen von mehr als 1 cm. Die Bewertung “Ungenügend” ist mit einer „Nachkommen-Eintragungssperre“ verbunden, die der amtierende Zuchtrichter zu beantragen hat.
Quelle (SV) Verein für Deutsche Schäferhund